Verkehrsrecht
Am Torfhausberg, B4, Torfhaus Richtung Bad Harzburg geblitzt?
Messung am Torfhausberg auf der B4: Ein Bußgeldbescheid wegen Geschwindigkeit kann Prüfbedarf haben. Lassen Sie ihn vom Fachanwalt für Verkehrsrecht prüfen.
Von Egbert Wöbbecke, Fachanwalt für Verkehrsrecht und Strafrecht · Veröffentlicht am · 3 Min. Lesezeit
Geschwindigkeitskontrollen dienen grundsätzlich der Verkehrssicherheit. Sie sind aber nur dann rechtmäßig, wenn sie korrekt durchgeführt wurden und der Messort angemessen gewählt ist. Gerade bei Messungen am Torfhausberg auf der B4 in Fahrtrichtung Bad Harzburg kann dies besondere Bedeutung haben.
Warum bei Messungen am Torfhausberg genau hinsehen?
Wenn der Messpunkt am Torfhausberg auf der B4, Abschnitt 110, Station 1,075, mit einem nicht stationären Messgerät wie dem Typ ESO ES3.0 betrieben wird, kann der Standort entscheidend sein. Eine ungünstige Platzierung oder die Wahl eines Messverfahrens, das die Verkehrssituation nicht hinreichend berücksichtigt, kann rechtliche Bedenken auslösen.
Fachanwaltliche Prüfung statt vorschnelles Akzeptieren
Ein Bußgeldbescheid wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung sollte nicht ohne fachanwaltliche Prüfung hingenommen werden. Ein erfahrener Fachanwalt für Verkehrsrecht kann:
- die Messbedingungen und den Messort analysieren,
- prüfen, ob die Messung ordnungsgemäß dokumentiert wurde,
- einschätzen, ob das Verfahren rechtlich angreifbar ist,
- mögliche Sanktionen prüfen und Einfluss auf die Folgen nehmen.
Gerade bei Bußgeldbescheiden mit drohenden Punkten oder einem Fahrverbot lohnt sich die Prüfung besonders.
Wann kann es zu einer milderen Bewertung kommen?
Bei der Messung am Torfhausberg kann das Maß der Fahrlässigkeit, das dem Betroffenen zugerechnet wird, geringer zu bewerten sein als bei einer normalen Streckenmessung. In solchen Fällen kann die gebotene Ahndung unter Umständen nicht der ursprünglich im Bußgeldbescheid genannten Tabelle der Stufen der Anlage 2 des Bußgeldkatalogs entsprechen.
Das kann beispielsweise bedeuten:
- Bei einem vorgeworfenen Verstoß von 41–50 km/h (Nr. 11.3.7; 160 € Geldbuße, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot) kann die Rechtsfolge unter Umständen auf Nr. 11.3.6 reduziert werden (120 € Geldbuße, 1 Punkt, kein Fahrverbot), sofern nicht bereits ein zweiter Verstoß von 26 km/h oder mehr innerhalb eines Jahres vorliegt.
- Bei einem vorgeworfenen Verstoß von 26–30 km/h (Nr. 11.3.5; 80 € Geldbuße, 1 Punkt) kann die Ahndung unter bestimmten Umständen gemäß Nr. 11.3.3 erfolgen (30 € Geldbuße, kein Punkt).
Welche Bedeutung hat die Stufenbildung?
Die Stufen 11.3.4 und 11.3.5 im Bußgeldkatalog unterscheiden sich nur um 5 km/h. In der Praxis kann dieser Abstand bei der Bewertung einer Messung am Torfhausberg dazu führen, dass beide Stufen als eine Gesamtsituation gewertet werden müssen. Das kann eine mildere Beurteilung zur Folge haben.
Ihr nächster Schritt
Wenn Sie am Torfhausberg auf der B4 in Richtung Bad Harzburg geblitzt wurden, lassen Sie den Bußgeldbescheid von einem Fachanwalt für Verkehrsrecht prüfen. So vermeiden Sie, dass Punkte oder ein Fahrverbot unnötig verhängt werden.
Ein professioneller Check bringt Klarheit darüber, ob der Bescheid anfechtbar ist und welche Sanktionen tatsächlich angemessen sind.