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Allgemein

Rechtsschutzversicherung – Wann sie hilft und was sie kostet

Eine Rechtsschutzversicherung kann im Streitfall teure Anwalts- und Gerichtskosten übernehmen. Was sie leistet, welche Ausschlüsse es gibt und wie Sie eine Deckungsanfrage richtig stellen.

WÖBBECKE Rechtsanwälte · · 2 Min. Lesezeit

Rechtliche Auseinandersetzungen kosten Geld – mitunter erheblich. Anwaltshonorare, Gerichtsgebühren und Gutachterkosten können schnell in den vierstelligen Bereich steigen. Eine Rechtsschutzversicherung soll genau hier einspringen. Doch nicht jede Police leistet in jedem Fall.

Was deckt eine Rechtsschutzversicherung ab?

Der Leistungsumfang hängt vom jeweiligen Tarif ab. Typische Bereiche sind:

  • Verkehrsrechtsschutz: Deckung bei Verkehrsordnungswidrigkeiten und Streitigkeiten nach Unfällen
  • Arbeitsrechtsschutz: Kündigungsschutzklagen und arbeitsvertragliche Streitigkeiten
  • Mietrechtsschutz: Auseinandersetzungen mit Vermietern oder Mietern
  • Privatrechtsschutz: Vertragsstreitigkeiten und Schadenersatzforderungen

Strafverfahren sind dagegen häufig ausgeschlossen oder nur eingeschränkt gedeckt – ein wichtiger Punkt, den viele Versicherungsnehmer nicht kennen.

Typische Ausschlüsse

Jede RSV enthält Ausschlussklauseln. Häufig nicht versichert sind:

  • Vorsätzliche Straftaten
  • Bußgeldverfahren wegen Vorsatz (Alkohol am Steuer)
  • Streitigkeiten, die vor Vertragsabschluss begonnen haben (Wartezeit beachten!)
  • Bestimmte Rechtsgebiete je nach Tarif (z. B. Familienrecht)

Die Deckungsanfrage

Bevor ein Anwalt tätig wird, sollte – wenn eine RSV vorhanden ist – eine Deckungsanfrage gestellt werden. Das übernimmt in der Regel die Kanzlei. Die Versicherung prüft dann, ob und in welchem Umfang sie die Kosten übernimmt.

Wichtig: Eine Absage der Versicherung bedeutet nicht, dass der Fall aussichtslos ist – manchmal ist die rechtliche Einschätzung der Versicherung fehlerhaft und lässt sich anfechten.

Wir prüfen Ihre Deckung kostenlos

Ob Ihre Rechtsschutzversicherung im konkreten Fall greift, klären wir für Sie. WÖBBECKE Rechtsanwälte übernehmen die Deckungsanfrage bei Ihrer Versicherung und informiert Sie transparent über Ihre Möglichkeiten.

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