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Verkehrsstrafrecht Hannover

Verteidigung im Verkehrsstrafrecht in Hannover bei Unfallflucht, Trunkenheit im Verkehr, Drogen, Fahren ohne Fahrerlaubnis, fahrlässiger Körperverletzung und Gefährdung des Straßenverkehrs.

Fachanwalt für Verkehrsrecht und Fachanwalt für Strafrecht.
Doppelt spezialisiert
Vorwurf, Beweislage und Strategie werden erst nach Aktenprüfung bewertet.
Aktenbasierte Verteidigung
Sperrfrist, MPU, Punkte und Wiedererteilung werden von Anfang an mitgedacht.
Fahrerlaubnis im Blick
Regress, Rechtsschutz und mögliche Folgekosten werden früh berücksichtigt.
Versicherungsfolgen geprüft

Strafverfahren im Straßenverkehr

Ein strafrechtlicher Vorwurf im Straßenverkehr ist ernst zu nehmen. Anders als bei einer einfachen Ordnungswidrigkeit drohen nicht nur Bußgeld, Punkte oder Fahrverbot. Es können auch Geldstrafe, Freiheitsstrafe, Entziehung der Fahrerlaubnis, Sperrfrist, MPU, Regressforderungen der Versicherung und weitere berufliche oder private Folgen entstehen.

Als Fachanwalt für Verkehrsrecht verteidige ich Sie bei verkehrsstrafrechtlichen Vorwürfen und prüfe frühzeitig, welche Risiken im Strafverfahren, gegenüber der Fahrerlaubnisbehörde und im Versicherungsverhältnis bestehen.

Wichtig: Machen Sie keine Angaben zur Sache, bevor Akteneinsicht genommen wurde. Auch scheinbar harmlose Erklärungen können später erhebliche Nachteile verursachen.

Keine Aussage ohne Akteneinsicht

Wenn Ihnen eine Verkehrsstraftat vorgeworfen wird, sollten Sie gegenüber Polizei, Staatsanwaltschaft oder Versicherung keine vorschnellen Angaben machen.

Sie haben als Beschuldigter das Recht zu schweigen. Dieses Recht sollten Sie nutzen, bis bekannt ist, was genau in der Ermittlungsakte steht. Erst nach Akteneinsicht lässt sich beurteilen, welche Beweise vorliegen und ob eine Einlassung sinnvoll ist.

Das gilt besonders bei:

  • Unfallflucht
  • Alkohol oder Drogen im Straßenverkehr
  • fahrlässiger Körperverletzung
  • Gefährdung des Straßenverkehrs
  • Fahren ohne Fahrerlaubnis
  • Nötigung im Straßenverkehr
  • gefährlichem Eingriff in den Straßenverkehr
  • Vorwürfen nach einem Verkehrsunfall

Kurz gesagt: Nicht erklären, nicht rechtfertigen, nicht spekulieren. Erst prüfen, dann entscheiden.

Warum frühe Verteidigung wichtig ist

Im Verkehrsstrafrecht hängen mehrere Verfahren oft zusammen. Ein strafrechtlicher Vorwurf kann Auswirkungen haben auf:

  • die Fahrerlaubnis
  • eine mögliche Sperrfrist
  • eine MPU
  • Punkte im Fahreignungsregister
  • die Haftung nach einem Unfall
  • Ansprüche des Unfallgegners
  • den Versicherungsschutz
  • Regressforderungen der eigenen Haftpflichtversicherung
  • die Kaskoversicherung
  • berufliche Zuverlässigkeit oder Mobilität

Fehler zu Beginn des Ermittlungsverfahrens lassen sich später oft nur schwer korrigieren. Deshalb sollte früh geprüft werden, welche Strategie sinnvoll ist.

Unfallflucht

Der Vorwurf der Unfallflucht, rechtlich unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, gehört zu den häufigsten Verkehrsstraftaten. Er kann auch bei scheinbar kleineren Parkschäden relevant werden.

Problematisch ist, dass viele Betroffene die Lage falsch einschätzen. Eine Visitenkarte an der Windschutzscheibe genügt in der Regel nicht. Auch der Hinweis, man habe den Unfall nicht bemerkt, muss sorgfältig geprüft und anhand der Akte bewertet werden.

Bei Unfallflucht drohen je nach Fall:

  • Geldstrafe
  • Punkte
  • Fahrverbot
  • Entziehung der Fahrerlaubnis
  • Sperrfrist
  • Probleme mit der Kfz-Versicherung
  • Regressforderungen
  • Schwierigkeiten bei der Kaskoregulierung

Entscheidend sind unter anderem Schadenhöhe, Wahrnehmbarkeit des Unfalls, Verhalten nach dem Unfall, Wartezeit, nachträgliche Meldung und Beweislage.

Alkohol im Straßenverkehr

Alkohol am Steuer kann eine Ordnungswidrigkeit oder eine Straftat sein. Entscheidend sind Promillewert, Fahrverhalten und Begleitumstände.

Eine strafrechtliche Relevanz kann insbesondere bestehen bei:

  • absoluter Fahruntüchtigkeit
  • relativer Fahruntüchtigkeit mit Ausfallerscheinungen
  • Unfall unter Alkoholeinfluss
  • Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer
  • alkoholbedingten Fahrfehlern
  • wiederholten Alkoholverstößen

Neben dem Strafverfahren drohen Fahrerlaubnismaßnahmen. Auch eine MPU kann später relevant werden. Deshalb geht es nicht nur darum, eine Strafe zu reduzieren, sondern auch darum, die Folgen für Führerschein und Wiedererteilung zu begrenzen.

Drogen im Straßenverkehr

Drogenvorwürfe im Straßenverkehr können besonders weitreichende Folgen haben. Neben Straf- oder Bußgeldverfahren prüft häufig auch die Fahrerlaubnisbehörde, ob Zweifel an der Fahreignung bestehen.

Relevant sind unter anderem:

  • Art des Stoffes
  • Wirkstoffkonzentration
  • Konsummuster
  • gelegentlicher oder regelmäßiger Konsum
  • Trennung zwischen Konsum und Fahren
  • Mischkonsum
  • Ausfallerscheinungen
  • Blutprobe
  • ärztliche Befunde
  • mögliche MPU
  • Abstinenznachweise

Gerade bei Drogenfällen sollten keine Angaben zum Konsumverhalten gemacht werden, bevor die rechtliche Lage geprüft wurde.

Fahren ohne Fahrerlaubnis

Fahren ohne Fahrerlaubnis ist eine Straftat. Das gilt nicht nur, wenn nie eine Fahrerlaubnis erteilt wurde. Der Vorwurf kann auch entstehen, wenn jemand trotz Entziehung, während einer Sperrfrist oder trotz nicht anerkannter ausländischer Fahrerlaubnis fährt.

Zu prüfen ist unter anderem:

  • bestand überhaupt eine wirksame Fahrerlaubnis?
  • war die Fahrerlaubnis entzogen?
  • galt ein Fahrverbot oder eine Sperrfrist?
  • liegt ein Problem mit einer ausländischen oder EU-Fahrerlaubnis vor?
  • wusste der Betroffene vom fehlenden Recht zum Führen des Fahrzeugs?
  • gab es Missverständnisse bei Bescheiden oder Fristen?

Die Folgen können erheblich sein, insbesondere wenn bereits frühere Verkehrsverstöße vorliegen.

Fahrlässige Körperverletzung nach Verkehrsunfall

Nach einem Unfall mit Verletzten wird häufig wegen fahrlässiger Körperverletzung ermittelt. Das kann auch dann passieren, wenn die Verletzungen zunächst gering erscheinen.

In solchen Verfahren geht es um die Frage, ob ein Verkehrsverstoß vorlag und ob dieser für die Verletzung ursächlich war.

Geprüft werden unter anderem:

  • Unfallhergang
  • Verkehrsverstoß
  • Zeugenaussagen
  • polizeiliche Unfallaufnahme
  • technische Spuren
  • Gutachten
  • Mitverschulden anderer Beteiligter
  • Verletzungsfolgen
  • mögliche Einstellung des Verfahrens

Bei Personenschäden können Strafverfahren, zivilrechtliche Schadensersatzansprüche und Versicherungsfragen parallel laufen. Die Verteidigung muss diese Zusammenhänge berücksichtigen.

Gefährdung des Straßenverkehrs

Der Vorwurf der Gefährdung des Straßenverkehrs kann bei besonders riskanten Fahrmanövern, Alkohol, Drogen oder groben Verkehrsverstößen entstehen.

Typische Fallgruppen sind:

  • alkohol- oder drogenbedingte Fahruntüchtigkeit
  • grob verkehrswidriges und rücksichtsloses Verhalten
  • falsches Überholen
  • Missachtung der Vorfahrt
  • gefährliche Fahrweise an Fußgängerüberwegen
  • zu schnelles Fahren an unübersichtlichen Stellen
  • Wenden, Rückwärtsfahren oder Fahren entgegen der Fahrtrichtung
  • konkrete Gefährdung von Personen oder Sachen von bedeutendem Wert

Hier ist besonders wichtig, ob tatsächlich eine konkrete Gefährdung nachweisbar ist. Nicht jeder Verkehrsverstoß erfüllt automatisch einen Straftatbestand.

Nötigung im Straßenverkehr

Nötigung im Straßenverkehr wird häufig bei dichtem Auffahren, Ausbremsen, Schneiden oder aggressivem Fahrverhalten vorgeworfen.

Entscheidend ist nicht nur, ob ein Verhalten als rücksichtslos empfunden wurde. Es muss rechtlich geprüft werden, ob die Voraussetzungen einer Nötigung erfüllt sind.

Zu prüfen sind unter anderem:

  • Abstand und Dauer
  • Geschwindigkeit
  • Verkehrssituation
  • Verhalten beider Beteiligten
  • Dashcam- oder Zeugenaussagen
  • konkrete Zwangswirkung
  • Vorsatz
  • Beweislage

Gerade bei emotional geführten Anzeigen im Straßenverkehr ist eine nüchterne Aktenprüfung wichtig.

Fahrerlaubnis, Sperrfrist und MPU

Bei Verkehrsstraftaten geht es häufig nicht nur um die Strafe selbst. Entscheidend ist oft die Frage, ob die Fahrerlaubnis entzogen wird oder ob später eine MPU droht.

Mögliche Folgen sind:

  • vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis
  • Entziehung der Fahrerlaubnis im Urteil oder Strafbefehl
  • Sperrfrist für die Neuerteilung
  • Fahrverbot
  • Punkte in Flensburg
  • spätere MPU-Anordnung
  • Abstinenznachweise
  • Probleme bei der Wiedererteilung

Die Fahrerlaubnisbehörde kann auch nach Abschluss des Strafverfahrens tätig werden. Deshalb muss die Verteidigung früh berücksichtigen, welche verwaltungsrechtlichen Folgen entstehen können.

Versicherung und Regress

Ein Verkehrsstrafverfahren kann auch versicherungsrechtliche Folgen haben. Die eigene Haftpflichtversicherung kann unter bestimmten Voraussetzungen Regress prüfen, etwa bei Unfallflucht, Alkohol, Drogen oder Fahren ohne Fahrerlaubnis.

Auch die Kaskoversicherung kann Leistungen kürzen oder ablehnen, wenn sie eine Obliegenheitsverletzung, grobe Fahrlässigkeit oder falsche Angaben annimmt.

Besonders heikel ist der Konflikt zwischen Schweigerecht im Strafverfahren und Mitwirkungspflichten gegenüber der Versicherung. Angaben gegenüber der Versicherung können später im Strafverfahren relevant werden. Deshalb sollte vor einer Stellungnahme geprüft werden, was rechtlich erforderlich und strategisch sinnvoll ist.

Strafbefehl erhalten?

Viele Verkehrsstrafverfahren enden nicht mit einer öffentlichen Hauptverhandlung, sondern mit einem Strafbefehl. Dieser kann Geldstrafe, Fahrverbot, Entziehung der Fahrerlaubnis oder Nebenfolgen enthalten.

Ein Strafbefehl sollte nicht ungeprüft akzeptiert werden. Gegen den Strafbefehl kann innerhalb einer kurzen Frist Einspruch eingelegt werden.

Geprüft werden sollte insbesondere:

  • ist der Tatvorwurf nachweisbar?
  • ist die Tagessatzhöhe korrekt?
  • ist die Anzahl der Tagessätze angemessen?
  • droht eine Eintragung?
  • ist die Fahrerlaubnis betroffen?
  • ist die Sperrfrist angemessen?
  • gibt es versicherungsrechtliche Folgen?
  • ist ein Einspruch sinnvoll oder riskant?

Vorladung von der Polizei

Wenn Sie eine polizeiliche Vorladung als Beschuldigter erhalten, sind Sie in der Regel nicht verpflichtet, dort zu erscheinen. Anders kann es bei Ladungen durch Staatsanwaltschaft, Gericht oder bestimmte behördliche Ladungen sein.

Wichtig ist: Auch wenn Sie zu einem Termin erscheinen, müssen Sie zur Sache keine Angaben machen. In den meisten Fällen ist es sinnvoller, zunächst anwaltlich Akteneinsicht zu nehmen.

Bringen Sie sich nicht durch spontane Erklärungen in eine schlechtere Position.

Blutprobe, Tests und Mitwirkung

Bei Alkohol- oder Drogenvorwürfen können Blutprobe, Atemalkoholtest oder sonstige Maßnahmen eine Rolle spielen.

Wichtig ist die Unterscheidung:

  • Eine Blutprobe kann unter bestimmten Voraussetzungen angeordnet werden.
  • Sie müssen keine Fragen zur Sache beantworten.
  • Sie müssen nicht aktiv an Tests mitwirken, die über erforderliche Maßnahmen hinausgehen.
  • Angaben zu Konsum, Fahrzeit, Trinkmenge oder Drogenkonsum sollten nicht vorschnell gemacht werden.

Ob die Maßnahme rechtmäßig war und wie die Werte zu bewerten sind, muss anhand der Akte geprüft werden.

Ablauf der Verteidigung im Verkehrsstrafrecht

Welche Unterlagen werden benötigt?

Für eine erste Prüfung sind hilfreich:

  • polizeiliche Vorladung
  • Anhörung als Beschuldigter
  • Strafbefehl
  • Anklageschrift
  • gerichtliche Schreiben
  • Bescheide zur Fahrerlaubnis
  • Schreiben der Führerscheinstelle
  • Unfallmitteilung der Polizei
  • Fotos oder Videos
  • Schriftverkehr mit der Versicherung
  • Angaben zur Rechtsschutzversicherung
  • vorhandene Gutachten oder Blutwerte
  • kurze eigene Chronologie des Geschehens
  • Angaben zu beruflicher Abhängigkeit vom Führerschein

Wenn Fristen laufen, sollte sofort reagiert werden, auch wenn noch nicht alle Unterlagen vollständig sind.

Rechtsschutzversicherung im Verkehrsstrafrecht

Eine Verkehrsrechtsschutzversicherung kann je nach Vertrag die Kosten der Verteidigung übernehmen. Bei verkehrsstrafrechtlichen Vorwürfen gibt es aber Besonderheiten, insbesondere wenn vorsätzliches Verhalten im Raum steht.

Deshalb sollte der Deckungsschutz früh geprüft werden. Auf Wunsch wird die Deckungsanfrage gegenüber der Rechtsschutzversicherung übernommen.

FAQ zum Verkehrsstrafrecht

Verkehrsstrafrecht frühzeitig prüfen lassen

Bei einem strafrechtlichen Vorwurf im Straßenverkehr entscheidet die frühe Reaktion oft über den weiteren Verlauf. Schweigen, Akteneinsicht und eine saubere Verteidigungsstrategie sind entscheidend.

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