Fachanwalt für Strafrecht in Hannover und bundesweit
Sie haben einen Strafbefehl erhalten? Dann läuft eine kurze Frist. Ein Strafbefehl ist kein bloßer Vorschlag und kein einfaches Behördenschreiben. Wenn Sie nicht rechtzeitig reagieren, kann der Strafbefehl rechtskräftig werden und wie eine Verurteilung wirken.
Wichtig ist deshalb: Nicht abwarten, nicht vorschnell zahlen und nicht ungeprüft akzeptieren. Lassen Sie den Strafbefehl kurzfristig prüfen. In vielen Fällen muss zuerst die Ermittlungsakte ausgewertet werden, bevor sich seriös beurteilen lässt, ob ein Einspruch sinnvoll ist.
Rechtsanwalt Egbert Wöbbecke ist Fachanwalt für Strafrecht. Die Kanzlei vertritt Mandanten aus Hannover, der Region Hannover und bundesweit bei Strafbefehl, Ermittlungsverfahren, Anklage und Hauptverhandlung.
Worauf es jetzt ankommt
- 2 Wochen Einspruchsfrist ab Zustellung
- Akteneinsicht vor jeder Entscheidung
- Folgen für Führungszeugnis und Beruf prüfen
- Verteidigung vor Amtsgericht und Landgericht
Was ist ein Strafbefehl?
Ein Strafbefehl ist eine gerichtliche Entscheidung im schriftlichen Strafverfahren. Das bedeutet: Es findet zunächst keine öffentliche Hauptverhandlung statt. Das Gericht entscheidet auf Grundlage der Ermittlungsakte und des Antrags der Staatsanwaltschaft.
Für Betroffene wirkt der Strafbefehl oft überraschend. Manchmal gab es vorher eine polizeiliche Vorladung oder einen Anhörungsbogen. Manchmal wird der Strafbefehl aber als erstes ernst wahrgenommenes Schreiben im Verfahren verstanden.
Rechtlich ist der Strafbefehl ernst zu nehmen. Wenn kein rechtzeitiger Einspruch eingelegt wird, kann er rechtskräftig werden. Dann steht er einer strafrechtlichen Verurteilung gleich.
Warum Sie jetzt schnell handeln sollten
2 Wochen ab Zustellung
Nach Zustellung des Strafbefehls läuft regelmäßig eine Frist von zwei Wochen für den Einspruch. Entscheidend ist nicht, wann Sie den Brief tatsächlich gelesen haben, sondern wann er zugestellt wurde.
Deshalb sollten Sie
- den Briefumschlag aufbewahren
- das Zustellungsdatum prüfen
- die Frist nicht ausreizen
- nicht vorschnell zahlen
- keine eigenen Erklärungen an Gericht oder Staatsanwaltschaft schicken
- den Strafbefehl anwaltlich prüfen lassen
Wenn die Frist abläuft, wird es deutlich schwieriger. In vielen Fällen lässt sich gegen einen rechtskräftigen Strafbefehl später nichts mehr erreichen.
Welche Folgen kann ein Strafbefehl haben?
Ein Strafbefehl kann je nach Fall verschiedene Folgen haben. Häufig geht es um eine Geldstrafe. Möglich sind aber auch Nebenfolgen, die für Betroffene praktisch schwerer wiegen als die eigentliche Strafe.
Typische Folgen sind
- Geldstrafe in Tagessätzen
- Eintragung im Bundeszentralregister
- mögliche Auswirkungen auf das Führungszeugnis
- Fahrverbot
- Entziehung der Fahrerlaubnis
- Sperrfrist für die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis
- berufliche oder gewerberechtliche Folgen
- Probleme bei Bewerbungen, Sicherheitsüberprüfungen oder bestimmten Zulassungen
Gerade deshalb sollte nicht nur geprüft werden, ob die Geldstrafe „tragbar" erscheint. Entscheidend ist, welche rechtlichen und persönlichen Folgen der Strafbefehl insgesamt haben kann.
Strafbefehl im Verkehrsstrafrecht
Bei Verkehrsstraftaten ist ein Strafbefehl besonders häufig. Typische Fälle sind:
- Fahrerflucht
- Trunkenheit im Verkehr
- Drogenfahrt
- fahrlässige Körperverletzung nach Verkehrsunfall
- Fahren ohne Fahrerlaubnis
- Gefährdung des Straßenverkehrs
Hier geht es selten nur um eine Geldstrafe. Oft stehen Führerschein, Sperrfrist, MPU-Risiko und Versicherungsfragen mit im Raum. Bei einer Verkehrsstraftat können außerdem Regressforderungen der Versicherung oder Probleme mit der Fahrerlaubnisbehörde folgen.
WÖBBECKE Rechtsanwälteverbinden hier Strafrecht und Verkehrsrecht. Rechtsanwalt Egbert Wöbbecke ist Fachanwalt für Strafrecht und Fachanwalt für Verkehrsrecht. Dadurch werden strafrechtliche, führerscheinrechtliche und versicherungsrechtliche Folgen gemeinsam geprüft.
Mehr zum VerkehrsstrafrechtEinspruch gegen den Strafbefehl: Wann ist das sinnvoll?
Ob ein Einspruch sinnvoll ist, hängt vom Einzelfall ab. Ein Einspruch ist nicht automatisch richtig. Er ist aber auch nicht nur dann sinnvoll, wenn Sie vollständig unschuldig sind.
Ein Einspruch kann unter anderem sinnvoll sein, wenn
- der Tatvorwurf angreifbar ist
- die Beweislage unklar ist
- Zeugenangaben widersprüchlich sind
- die Tagessatzhöhe zu hoch angesetzt wurde
- die Anzahl der Tagessätze reduziert werden kann
- ein Eintrag im Führungszeugnis vermieden werden soll
- ein Fahrverbot oder die Entziehung der Fahrerlaubnis droht
- eine Einstellung des Verfahrens möglich erscheint
- besondere berufliche Folgen drohen
- die persönlichen Verhältnisse im Strafbefehl nicht richtig berücksichtigt wurden
Manchmal geht es nicht darum, den Strafbefehl vollständig zu beseitigen. Es kann auch darum gehen, die Rechtsfolge zu verbessern, etwa die Geldstrafe zu reduzieren, die Tagessatzhöhe zu korrigieren oder Nebenfolgen abzumildern.
Beschränkter oder unbeschränkter Einspruch?
Ein Einspruch gegen einen Strafbefehl kann unterschiedlich ausgestaltet werden. Das ist ein wichtiger Punkt, weil die falsche Entscheidung unnötige Risiken auslösen kann.
Ein unbeschränkter Einspruch richtet sich gegen den gesamten Strafbefehl. Dann wird der Tatvorwurf insgesamt wieder zur Prüfung gestellt. In der Regel kommt es anschließend zu einer Hauptverhandlung.
Ein beschränkter Einspruch richtet sich nur gegen bestimmte Teile des Strafbefehls. Das kann zum Beispiel die Höhe der Tagessätze, die Anzahl der Tagessätze oder eine bestimmte Rechtsfolge betreffen.
Welche Variante sinnvoll ist, lässt sich regelmäßig erst nach Prüfung der Akte beurteilen. Ein vorschnell formulierter Einspruch kann zu einer Hauptverhandlung führen, obwohl eine gezieltere Lösung möglich gewesen wäre.
Gibt es beim Einspruch auch Risiken?
Ja. Ein Einspruch eröffnet neue Verteidigungsmöglichkeiten, kann aber auch Risiken haben. Das Gericht ist in der Hauptverhandlung nicht zwingend an die ursprüngliche Strafe aus dem Strafbefehl gebunden. In ungünstigen Fällen kann sich die Lage verschlechtern, etwa wenn neue belastende Aspekte hinzukommen oder die wirtschaftlichen Verhältnisse anders bewertet werden.
Vor der endgültigen Strategie sollte geklärt werden
- Was steht in der Ermittlungsakte?
- Welche Beweise liegen vor?
- Ist der Tatvorwurf nachweisbar?
- Gibt es Entlastungsmaterial?
- Sind Zeugenangaben belastbar?
- Drohen Nebenfolgen?
- Ist eine Einstellung möglich?
- Ist ein beschränkter Einspruch ausreichend?
- Besteht ein realistisches Risiko einer Verschlechterung?
Ein Einspruch sollte nicht aus Reflex erfolgen, sondern nach einer kontrollierten Risikoabwägung.
Was passiert nach dem Einspruch?
Nach einem Einspruch wird das Verfahren wieder eröffnet. Je nach Fall gibt es unterschiedliche Möglichkeiten.
- Rücknahme des Einspruchs, wenn dies strategisch sinnvoll ist
- Beschränkung des Einspruchs
- Verhandlung über eine Einstellung
- Korrektur der Tagessatzhöhe
- Reduzierung der Strafe
- Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht
- Freispruch
- Verurteilung mit geänderter Rechtsfolge
Die Kanzlei prüft nach Akteneinsicht, welche Option realistisch ist. Ziel ist nicht die maximale Eskalation, sondern das für den konkreten Fall sinnvollste Ergebnis.
Warum Akteneinsicht entscheidend ist
Ein Strafbefehl beruht auf der Ermittlungsakte. Ohne Akteneinsicht kennen Sie die Grundlage der Entscheidung nicht vollständig.
Die Akte zeigt zum Beispiel
- welche Aussagen Zeugen gemacht haben
- welche Beweismittel vorliegen
- ob Messungen, Gutachten oder ärztliche Unterlagen eine Rolle spielen
- wie Polizei und Staatsanwaltschaft den Sachverhalt bewerten
- ob entlastende Umstände berücksichtigt wurden
- ob Fehler oder Widersprüche vorhanden sind
Erst nach Akteneinsicht lässt sich seriös beurteilen, ob ein Einspruch Aussicht auf Erfolg hat, ob er beschränkt werden sollte oder ob eine andere Strategie sinnvoll ist.
Strafbefehl und Führungszeugnis
Viele Betroffene schauen zunächst auf die Höhe der Geldstrafe. Praktisch wichtiger kann aber die Frage sein, ob der Strafbefehl später im Führungszeugnis erscheint oder berufliche Folgen hat.
Das ist besonders relevant bei
- Bewerbungen
- Berufen mit besonderem Vertrauensbezug
- Tätigkeiten im öffentlichen Dienst
- Sicherheitsüberprüfungen
- Gewerbeerlaubnissen
- Fahrerlaubnisfragen
- ausländerrechtlichen Themen
Ob und wann eine Eintragung sichtbar wird, hängt vom Einzelfall ab. Deshalb sollte diese Frage vor Ablauf der Einspruchsfrist geprüft werden. Ein späteres Bedauern hilft meist nicht, wenn der Strafbefehl bereits rechtskräftig ist.
Strafbefehl wegen Fahrerflucht, Alkohol oder Drogen
Bei Strafbefehlen im Verkehrsstrafrecht geht es oft um Delikte, die zusätzliche Folgen auslösen können.
Fahrerflucht
Bei unerlaubtem Entfernen vom Unfallort kann neben der Geldstrafe die Fahrerlaubnis betroffen sein. Entscheidend sind unter anderem Schadenhöhe, Wahrnehmbarkeit des Unfalls, Wartepflicht, Beweislage und mögliche Versicherungsfolgen.
Trunkenheit im Verkehr
Bei Alkohol am Steuer können Geldstrafe, Entziehung der Fahrerlaubnis, Sperrfrist und MPU-Risiko im Raum stehen. Zusätzlich können Fragen der Blutalkoholberechnung, Ausfallerscheinungen und Verfahrensabläufe relevant sein.
Drogenfahrt
Bei Drogen im Straßenverkehr drohen neben strafrechtlichen oder ordnungswidrigkeitenrechtlichen Folgen häufig Maßnahmen der Fahrerlaubnisbehörde. Auch hier sollte früh geprüft werden, ob eine MPU oder ein Fahrerlaubnisverfahren droht.
Gerade bei diesen Fällen ist die doppelte Fachanwaltschaft für Strafrecht und Verkehrsrecht ein Vorteil, weil die Verteidigung nicht isoliert auf die Strafe blickt.
Ablauf der Mandatsbearbeitung
- Strafbefehl übermitteln
Sie senden den Strafbefehl und den Briefumschlag an die Kanzlei. Der Umschlag ist wichtig, weil sich daraus das Zustellungsdatum und damit der Fristbeginn ergeben kann.
- Frist prüfen
Die Kanzlei prüft, wann die Einspruchsfrist endet. Wenn es eilig ist, kann der Einspruch fristwahrend eingelegt werden.
- Rechtsschutz klären
Wenn eine Rechtsschutzversicherung besteht, kann eine Deckungsanfrage gestellt werden. Vor kostenpflichtigen Schritten wird das Kostenrisiko besprochen.
- Akteneinsicht beantragen
Die Kanzlei beantragt Einsicht in die Ermittlungsakte. Erst auf Grundlage der Akte lässt sich die Beweislage belastbar bewerten.
- Strategie abstimmen
Nach Akteneinsicht wird geprüft, ob der Einspruch aufrechterhalten, beschränkt, zurückgenommen oder zur Vorbereitung einer Hauptverhandlung genutzt werden sollte.
- Verteidigung übernehmen
Die Kanzlei übernimmt die Kommunikation mit Gericht und Staatsanwaltschaft und vertritt Sie im weiteren Verfahren.
Kosten und Rechtsschutzversicherung
Bei einem Strafbefehl sollte früh geklärt werden, ob eine Rechtsschutzversicherung eintritt. Die Kanzlei bietet eine kostenlose Rechtsschutz-Deckungsanfrage an, sofern eine Rechtsschutzversicherung vorhanden ist.
Wichtig ist: Im Strafrecht hängt die Deckung häufig davon ab, welcher Vorwurf erhoben wird, ob Vorsatz im Raum steht und wie das Verfahren ausgeht. Deshalb sollte die Deckungsfrage früh geprüft werden.
Auch ohne Rechtsschutzversicherung wird vor dem nächsten Schritt besprochen, welche Kosten entstehen können und ob eine Verteidigung wirtschaftlich sinnvoll ist.
Warum WÖBBECKE Rechtsanwälte?
Erst Frist sichern. Dann Akteneinsicht. Dann Strategie.
Rechtsanwalt Egbert Wöbbecke ist seit 1997 als Anwalt tätig und Fachanwalt für Strafrecht seit 2010. Ein Strafbefehl wird nicht isoliert nach der Höhe der Geldstrafe bewertet — Eintragungen, Führerscheinfolgen, berufliche Risiken und Versicherungsfragen werden mitbedacht.
Frist sichern
Bei Eile wird zunächst fristwahrend Einspruch eingelegt — danach beginnt die ruhige Prüfung der Akte.
Akteneinsicht zuerst
Erst nach Akteneinsicht wird über Aufrechterhalten, Beschränken oder Zurücknehmen des Einspruchs entschieden.
Strafrecht & Verkehrsrecht
Doppelte Fachanwaltschaft. Führerschein, MPU-Risiko und Versicherungsfolgen werden mitbewertet.
Rechtsschutz-Check
Kostenlose Deckungsanfrage bei Rechtsschutzversicherung. Kostenrisiko vor jedem weiteren Schritt geklärt.