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Hausdurchsuchung?

Polizei oder Staatsanwaltschaft stehen vor der Tür. Eine Hausdurchsuchung ist eine Ausnahmesituation. Jetzt kommt es darauf an, ruhig zu bleiben, keine Angaben zu machen und sofort einen Strafverteidiger zu kontaktieren.

Keine Angaben zur Sache, keine freiwilligen Erklärungen, keine Passwörter ohne Prüfung.
Keine Aussage
Durchsuchungsbeschluss, Beschlagnahme und Rechtmäßigkeit der Maßnahme prüfen lassen.
Beschluss prüfen
Erst Akteneinsicht, dann Strategie. Keine Einlassung ohne Aktenkenntnis.
Akteneinsicht zuerst
Doppelter Fachanwaltstitel — strafrechtliche und führerscheinrechtliche Folgen gemeinsam bewertet.
Strafrecht & Verkehrsrecht

Fachanwalt für Strafrecht: Sofort richtig reagieren

Polizei oder Staatsanwaltschaft stehen vor der Tür. Es soll Ihre Wohnung, Ihr Haus, Ihr Büro, Ihr Fahrzeug oder Ihr Handy durchsucht werden. Eine Hausdurchsuchung ist für Betroffene eine Ausnahmesituation. Gerade deshalb kommt es jetzt darauf an, ruhig zu bleiben und keine Fehler zu machen.

Wichtig ist: Machen Sie keine Angaben zur Sache. Erklären Sie nichts. Diskutieren Sie nicht über den Vorwurf. Lassen Sie sich den Durchsuchungsbeschluss zeigen und kontaktieren Sie so schnell wie möglich einen Strafverteidiger.

Rechtsanwalt Egbert Wöbbecke ist Fachanwalt für Strafrecht. Die Kanzlei verteidigt Mandanten aus Hannover, der Region Hannover und bundesweit bei Ermittlungsverfahren, Durchsuchung, Beschlagnahme, Strafbefehl und Anklage.

Worauf es jetzt ankommt

  • Keine Aussage zur Sache
  • Durchsuchungsbeschluss zeigen lassen
  • Beschlagnahmeprotokoll sichern
  • Akteneinsicht und Rechtmäßigkeit prüfen

Was tun bei einer Hausdurchsuchung?

Eine Hausdurchsuchung bedeutet nicht, dass Sie verurteilt sind. Sie zeigt aber, dass ein Ermittlungsverfahren läuft und die Ermittlungsbehörden Beweismittel suchen. In diesem Moment sollten Sie nicht versuchen, den Vorwurf selbst zu erklären.

Die wichtigsten Regeln

  • ruhig bleiben
  • keine Angaben zur Sache machen
  • keine spontanen Erklärungen abgeben
  • Durchsuchungsbeschluss zeigen lassen
  • Namen der Beamten notieren
  • Strafverteidiger kontaktieren
  • nichts freiwillig herausgeben, ohne dies prüfen zu lassen
  • Beschlagnahmeprotokoll verlangen
  • keine Passwörter, PINs oder Zugangsdaten ohne anwaltliche Prüfung nennen
  • nach der Durchsuchung sofort rechtliche Prüfung veranlassen

Ihr Schweigen darf nicht zu Ihrem Nachteil gewertet werden. Alles, was Sie sagen, kann aber später in der Ermittlungsakte stehen.

Darf die Polizei einfach durchsuchen?

Eine Durchsuchung braucht grundsätzlich eine rechtliche Grundlage. In vielen Fällen liegt ein richterlicher Durchsuchungsbeschluss vor. Dieser sollte Ihnen vor Beginn oder spätestens während der Durchsuchung gezeigt werden.

Der Beschluss sollte erkennen lassen

  • gegen wen sich das Verfahren richtet
  • welcher Tatvorwurf im Raum steht
  • welche Räume oder Gegenstände durchsucht werden sollen
  • welche Beweismittel gesucht werden
  • wann der Beschluss erlassen wurde

Es gibt auch Fälle, in denen die Ermittlungsbehörden eine Durchsuchung ohne richterlichen Beschluss durchführen wollen, etwa bei Gefahr im Verzug. Ob das rechtmäßig war, muss später genau geprüft werden.

Wichtig

Widerstand vor Ort ist fast nie sinnvoll. Auch wenn Sie die Durchsuchung für rechtswidrig halten, sollten Sie ruhig bleiben, keine Angaben machen und die Maßnahme später anwaltlich überprüfen lassen.

Was Sie während der Durchsuchung vermeiden sollten

Viele Fehler passieren nicht wegen böser Absicht, sondern wegen Stress. Betroffene wollen erklären, helfen oder die Situation schnell beenden. Genau das kann problematisch sein.

Vermeiden Sie insbesondere

  • Diskussionen über den Tatvorwurf
  • Erklärungen wie „Das war ganz anders"
  • freiwillige Herausgabe von Gegenständen ohne Prüfung
  • Kommentare zu Unterlagen, Chats oder Dateien
  • Angaben zu Passwörtern oder PINs
  • das Löschen, Verstecken oder Vernichten von Daten
  • Telefonate mit Zeugen oder Mitbeschuldigten
  • unkontrollierte Aussagen gegenüber Nachbarn, Mitarbeitenden oder Angehörigen

Wenn Sie etwas sagen müssen, dann nur knapp: „Ich mache keine Angaben zur Sache und möchte meinen Verteidiger sprechen."

Muss ich Passwörter oder PINs herausgeben?

Bei Handys, Laptops, Tablets, Cloud-Zugängen und E-Mail-Konten ist besondere Vorsicht geboten. Digitale Geräte enthalten oft deutlich mehr Informationen, als Betroffene im ersten Moment überblicken.

Geben Sie Passwörter, PINs oder Zugangsdaten nicht vorschnell heraus. Ob eine Mitwirkungspflicht besteht und wie mit digitalen Daten umzugehen ist, hängt vom Einzelfall ab.

Wichtig ist auch: Versuchen Sie nicht, während der Durchsuchung Daten zu löschen oder Geräte zurückzusetzen. Das kann die Lage deutlich verschärfen. Lassen Sie dokumentieren, welche Geräte mitgenommen wurden. Nach der Durchsuchung kann geprüft werden, ob die Sicherstellung oder Beschlagnahme rechtmäßig war und ob gegen die Maßnahme vorgegangen werden kann.

Was darf beschlagnahmt werden?

Die Ermittlungsbehörden dürfen grundsätzlich Gegenstände sicherstellen oder beschlagnahmen, die als Beweismittel in Betracht kommen. Dazu können gehören:

  • Mobiltelefone
  • Computer und Laptops
  • Tablets
  • externe Festplatten
  • USB-Sticks
  • Unterlagen und Verträge
  • Geschäftsunterlagen und Kontoauszüge
  • Chatverläufe, Fotos oder Videos
  • Fahrzeuge oder Fahrzeugunterlagen
  • andere beweisrelevante Gegenstände

Nicht jede Mitnahme ist automatisch rechtmäßig. Nach der Durchsuchung sollte geprüft werden, ob die Gegenstände vom Beschluss gedeckt waren, ob die Maßnahme verhältnismäßig war und ob eine Herausgabe verlangt werden kann.

Durchsuchung bei Familienangehörigen, im Unternehmen oder im Fahrzeug

Eine Durchsuchung betrifft nicht immer nur die private Wohnung. Auch Geschäftsräume, Fahrzeuge, Arbeitsplätze oder Räume von Angehörigen können betroffen sein.

Besondere Vorsicht gilt, wenn

  • Familienangehörige anwesend sind
  • Mitarbeitende Fragen beantworten sollen
  • Geschäftsdaten beschlagnahmt werden
  • Arbeitsgeräte betroffen sind
  • Mandanten-, Kunden- oder Patientendaten enthalten sein könnten
  • Fahrzeuge durchsucht oder sichergestellt werden
  • mehrere Personen als Beschuldigte geführt werden

In solchen Situationen sollte die Kommunikation schnell geordnet werden. Unkoordinierte Aussagen verschiedener Beteiligter können später erhebliche Probleme verursachen.

Hausdurchsuchung im Verkehrsstrafrecht

Auch im Verkehrsstrafrecht kann es zu Durchsuchungen oder Sicherstellungen kommen. Das betrifft zum Beispiel Verfahren wegen:

  • Fahrerflucht
  • verbotenen Kraftfahrzeugrennens
  • gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr
  • Gefährdung des Straßenverkehrs
  • Fahren ohne Fahrerlaubnis
  • Alkohol- oder Drogendelikten
  • fahrlässiger Körperverletzung nach Verkehrsunfall
  • Verdacht auf Versicherungsbetrug im Zusammenhang mit einem Unfall

Dabei können Fahrzeuge, Fahrzeugunterlagen, Dashcam-Aufnahmen, Mobiltelefone, Navigationsdaten oder Kommunikationsverläufe eine Rolle spielen.

Gerade hier ist die doppelte Spezialisierung der Kanzlei wichtig. Rechtsanwalt Egbert Wöbbecke ist Fachanwalt für Strafrecht und Fachanwalt für Verkehrsrecht. Die Verteidigung berücksichtigt daher nicht nur den strafrechtlichen Vorwurf, sondern auch Führerscheinfolgen, MPU-Risiken, Versicherung und mögliche Regressforderungen.

Mehr zum Verkehrsstrafrecht

Was passiert nach der Hausdurchsuchung?

Nach der Durchsuchung ist das Verfahren nicht beendet. Im Gegenteil: Die Ermittlungsbehörden werten die beschlagnahmten Gegenstände aus und führen das Ermittlungsverfahren fort.

Jetzt sollte zeitnah geprüft werden

  • welcher Tatvorwurf konkret im Raum steht
  • ob der Durchsuchungsbeschluss rechtmäßig war
  • welche Gegenstände mitgenommen wurden
  • ob Beschlagnahmen angegriffen werden können
  • ob Daten ausgewertet werden dürfen
  • ob eine Herausgabe verlangt werden kann
  • ob Akteneinsicht beantragt werden sollte
  • ob eine Einlassung sinnvoll ist oder weiter geschwiegen wird
  • ob eine Einstellung des Verfahrens erreichbar ist

Ohne Akteneinsicht sollte keine Stellungnahme abgegeben werden. Erst die Ermittlungsakte zeigt, welche Beweise die Behörden tatsächlich haben und welche Strategie sinnvoll ist.

Kann man gegen eine Hausdurchsuchung vorgehen?

Ja, eine Durchsuchung kann rechtlich überprüft werden. Das gilt auch dann, wenn die Maßnahme bereits durchgeführt wurde.

Geprüft werden kann unter anderem

  • ob ein ausreichender Anfangsverdacht bestand
  • ob der Durchsuchungsbeschluss konkret genug war
  • ob die Durchsuchung verhältnismäßig war
  • ob der Beschluss noch aktuell war
  • ob Gefahr im Verzug tatsächlich vorlag
  • ob die beschlagnahmten Gegenstände vom Beschluss erfasst waren
  • ob Daten oder Geräte herausgegeben werden müssen

Nicht jede rechtswidrige Durchsuchung führt automatisch dazu, dass Beweise unverwertbar sind. Trotzdem kann eine Prüfung wichtig sein, um Beschlagnahmen anzugreifen, Herausgabe zu erreichen oder Verteidigungsansätze zu sichern.

Ablauf der Mandatsbearbeitung nach einer Durchsuchung

  1. Sofort Kontakt aufnehmen

    Rufen Sie möglichst früh an. Falls die Durchsuchung noch läuft, sollten Sie knapp bleiben und keine Angaben zur Sache machen. Sagen Sie nur, dass Sie anwaltlichen Beistand wünschen.

  2. Unterlagen sichern

    Bewahren Sie Durchsuchungsbeschluss, Sicherstellungs- oder Beschlagnahmeprotokoll, Visitenkarten der Beamten und sonstige Dokumente auf. Fotografieren oder scannen Sie die Unterlagen, wenn möglich.

  3. Sachverhalt kurz schildern

    Für die erste Einschätzung reichen knappe Informationen: Wann war die Durchsuchung? Welche Behörde war da? Was wurde gesucht? Was wurde mitgenommen? Wurde ein Vorwurf genannt?

  4. Akteneinsicht beantragen

    Die Kanzlei beantragt Akteneinsicht. Erst danach lässt sich beurteilen, worauf der Verdacht gestützt wird und welche Verteidigungsansätze bestehen.

  5. Beschlagnahme prüfen

    Es wird geprüft, ob die Mitnahme von Geräten, Unterlagen oder Daten angegriffen werden kann und ob eine Herausgabe verlangt werden sollte.

  6. Strategie festlegen

    Nach Akteneinsicht wird entschieden, ob weiter geschwiegen wird, ob eine Stellungnahme sinnvoll ist, ob eine Einstellung angestrebt wird oder ob weitere Verteidigungsmaßnahmen erforderlich sind.

Kosten und Rechtsschutzversicherung

Bei einer Hausdurchsuchung sollte früh geklärt werden, ob eine Rechtsschutzversicherung besteht und ob sie für den konkreten Vorwurf eintritt. Die Kanzlei kann eine kostenlose Rechtsschutz-Deckungsanfrage stellen, sofern eine Rechtsschutzversicherung vorhanden ist.

Im Strafrecht hängt die Deckung häufig vom konkreten Tatvorwurf, vom Vorsatzvorwurf und vom Ausgang des Verfahrens ab. Deshalb sollte die Kostenfrage früh geklärt werden.

Auch ohne Rechtsschutzversicherung wird vor dem nächsten kostenpflichtigen Schritt besprochen, welches Kostenrisiko entsteht und welche Maßnahmen sinnvoll sind.

Warum WÖBBECKE Rechtsanwälte?

Keine Aussage ohne Akteneinsicht.

Rechtsanwalt Egbert Wöbbecke ist seit 1997 als Anwalt tätig und Fachanwalt für Strafrecht seit 2010. Nach einer Hausdurchsuchung muss geprüft werden, ob die Maßnahmen rechtmäßig waren, welche Beweise vorliegen und wie das Verfahren kontrolliert weitergeführt wird.

Fachanwalt seit 2010

Spezialisierte Strafverteidigung. Über 1.200 Strafsachen, vom Ermittlungsverfahren bis zur Hauptverhandlung vor Amts- und Landgericht.

Akteneinsicht zuerst

Keine Einlassung ohne Aktenkenntnis. Erst Vorwurf, Beweise und Beschluss prüfen, dann Strategie festlegen.

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Kostenlose Deckungsanfrage bei vorhandener Rechtsschutzversicherung. Kostenrisiko vor jedem weiteren Schritt geklärt.

Häufige Fragen

Hausdurchsuchung — was Mandanten häufig fragen

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Wenn bei Ihnen eine Durchsuchung stattgefunden hat oder gerade läuft, sollten Sie keine Angaben zur Sache machen. Bewahren Sie Beschluss und Protokoll auf und lassen Sie die Maßnahme prüfen. Strafverteidigung in Hannover und bundesweit.

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