Strafverteidigung mit Erfahrung, Ruhe und klarer Strategie
Eine Vorladung der Polizei, ein Strafbefehl oder eine Anklage verändert die Lage sofort. Viele Betroffene wollen die Sache schnell erklären, richtigstellen oder aus der Welt schaffen. Genau darin liegt oft das Risiko. Im Strafverfahren entscheidet nicht der erste Impuls, sondern die richtige Strategie nach Akteneinsicht.
Rechtsanwalt Egbert Wöbbecke ist Fachanwalt für Strafrecht und seit 1997 als Rechtsanwalt tätig. Die Kanzlei vertritt Mandanten aus Hannover und bundesweit in strafrechtlichen Verfahren, vom Ermittlungsverfahren bis zur Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht oder Landgericht.
Wenn gegen Sie ermittelt wird, sollten Sie zunächst keine Angaben zur Sache machen. Die Kanzlei prüft den Vorwurf, beantragt Akteneinsicht und bespricht anschließend mit Ihnen, ob Schweigen, eine schriftliche Einlassung, eine Einstellung des Verfahrens oder eine Verteidigung in der Hauptverhandlung der richtige Weg ist.
Wann Sie sich kurzfristig melden sollten
- Sie haben eine Vorladung der Polizei erhalten
- Sie werden als Beschuldigter geführt
- Sie haben einen Strafbefehl zugestellt bekommen
- Sie haben eine Anklage erhalten
- Sie waren von einer Hausdurchsuchung betroffen
- Es läuft ein Ermittlungsverfahren wegen Körperverletzung, Diebstahl, Betrug, Betäubungsmitteln oder Verkehrsstraftaten
- Ein Strafverfahren kann berufliche oder persönliche Folgen haben
Typische Strafsachen, in denen die Kanzlei verteidigt
WÖBBECKE Rechtsanwälte verteidigen in allgemeinen Strafsachen und in verkehrsstrafrechtlichen Verfahren — am Standort Hannover ebenso bundesweit. Die Verbindung aus Strafrecht und Verkehrsrecht ist ein besonderer Schwerpunkt: Rechtsanwalt Wöbbecke trägt beide Fachanwaltstitel — Fachanwalt für Strafrecht und Fachanwalt für Verkehrsrecht.
Allgemeines Strafrecht
Zum allgemeinen Strafrecht gehören viele Vorwürfe, die für Betroffene erhebliche persönliche und berufliche Folgen haben können. Dazu zählen insbesondere Körperverletzung, Diebstahl, Betrug, Beleidigung, Bedrohung, Nötigung, Sachbeschädigung oder Unterschlagung.
Die Verteidigung beginnt mit der Prüfung der Ermittlungsakte. Erst danach lässt sich seriös einschätzen, ob der Vorwurf tragfähig ist, ob Beweise verwertbar sind und welche Strategie sinnvoll ist.
Betäubungsmittelstrafrecht
Bei Vorwürfen im Zusammenhang mit Betäubungsmitteln geht es häufig um Besitz, Erwerb, Handel oder Weitergabe. Neben einer möglichen Strafe können weitere Folgen entstehen, etwa für Fahrerlaubnis, Beruf oder laufende Verfahren.
Die Kanzlei prüft, welche Menge im Raum steht, welche Beweismittel vorliegen, ob Durchsuchungen oder Sicherstellungen rechtmäßig waren und ob eine Einstellung des Verfahrens möglich ist.
Körperverletzung und Gewaltdelikte
Körperverletzungsvorwürfe beruhen oft auf eskalierten Konflikten, Zeugenaussagen und unterschiedlichen Darstellungen des Geschehens. Entscheidend ist hier eine genaue Analyse der Beweislage.
Geprüft werden unter anderem ärztliche Unterlagen, Zeugenaussagen, mögliche Notwehrsituationen, Widersprüche in der Schilderung und die Frage, ob eine Einstellung oder eine Verteidigung in der Hauptverhandlung in Betracht kommt.
Diebstahl, Betrug und Vermögensdelikte
Bei Diebstahl, Betrug oder ähnlichen Vorwürfen können neben Geldstrafe oder Freiheitsstrafe auch Einträge im Führungszeugnis, berufliche Konsequenzen und Reputationsschäden drohen.
Die Verteidigung prüft, ob der objektive Tatvorwurf nachweisbar ist, ob Vorsatz vorliegt und ob sich das Verfahren gegebenenfalls ohne Hauptverhandlung erledigen lässt.
Jugendstrafrecht
Im Jugendstrafrecht steht nicht die reine Bestrafung im Vordergrund, sondern der erzieherische Gedanke. Trotzdem können Verfahren für Jugendliche und Heranwachsende erhebliche Folgen haben. Die Kanzlei begleitet Jugendliche, Heranwachsende und deren Familien durch das Verfahren und achtet darauf, dass frühe Fehler vermieden werden.
Verkehrsstrafrecht
Das Verkehrsstrafrecht gehört zu den besonderen Stärken der Kanzlei, weil hier Strafrecht und Verkehrsrecht unmittelbar ineinandergreifen. Häufige Vorwürfe sind:
- unerlaubtes Entfernen vom Unfallort
- Trunkenheit im Verkehr
- Drogenfahrt
- fahrlässige Körperverletzung nach Verkehrsunfall
- gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr
- Gefährdung des Straßenverkehrs
- Fahren ohne Fahrerlaubnis
Gerade hier müssen früh auch Führerscheinfolgen, Sperrfristen, MPU-Risiken und Versicherungsfragen geprüft werden.
Mehr zum VerkehrsstrafrechtWas tun bei einer polizeilichen Vorladung?
Wenn Sie eine Vorladung als Beschuldigter erhalten haben, müssen Sie in der Regel nicht zur Polizei gehen und müssen keine Angaben zur Sache machen. Das Schweigerecht ist kein Schuldeingeständnis. Es ist ein zentrales Recht im Strafverfahren.
Der richtige Ablauf
- Vorladung prüfen lassen
- Keine Angaben zur Sache machen
- Strafverteidiger beauftragen
- Akteneinsicht beantragen
- Beweislage auswerten
- Verteidigungsstrategie abstimmen
Viele Verfahren werden nicht in der Hauptverhandlung entschieden, sondern bereits im Ermittlungsverfahren. Deshalb ist die frühe Phase wichtig. Wer vorschnell redet, kann Aussagen machen, die später kaum noch korrigiert werden können.
Strafbefehl erhalten: Jetzt läuft eine Frist
Wichtig bei Strafbefehl
Ein Strafbefehl ist keine bloße Empfehlung. Wird nicht rechtzeitig Einspruch eingelegt, kann der Strafbefehl rechtskräftig werden — er steht dann einer Verurteilung gleich.
Typische Folgen eines Strafbefehls können sein:
- Geldstrafe
- Eintragungen
- Fahrverbot oder Entziehung der Fahrerlaubnis
- berufliche Nachteile
- weitere Folgen bei Wiederholungsfällen
Ob ein Einspruch sinnvoll ist, hängt vom Einzelfall ab. Manchmal kann ein Einspruch die Strafe reduzieren, eine Einstellung ermöglichen oder bestimmte Nebenfolgen vermeiden. In anderen Fällen muss genau geprüft werden, ob ein Einspruch wirtschaftlich und strategisch sinnvoll ist. Die Kanzlei prüft den Strafbefehl, die Frist und die Verteidigungsmöglichkeiten.
Anklage erhalten: Was passiert jetzt?
Wenn die Staatsanwaltschaft Anklage erhebt, geht sie von einem hinreichenden Tatverdacht aus. Das bedeutet aber noch keine Verurteilung. Das Gericht prüft zunächst, ob die Anklage zur Hauptverhandlung zugelassen wird.
Auch in diesem Stadium bestehen Verteidigungsmöglichkeiten. Dazu gehören:
- Stellungnahmen im Zwischenverfahren
- Hinweise auf Widersprüche in der Akte
- Anträge auf Einstellung
- Vorbereitung der Hauptverhandlung
- Prüfung einer Verständigung
- klare Entscheidung, ob eine Einlassung sinnvoll ist
Wichtig ist eine strukturierte Vorbereitung. Eine Hauptverhandlung sollte nicht erst am Verhandlungstag verteidigt werden — entscheidend ist die Arbeit davor.
Hausdurchsuchung: Ruhe bewahren, nichts erklären
Eine Hausdurchsuchung ist belastend. Trotzdem sollten Betroffene gerade in dieser Situation ruhig bleiben und keine Angaben zur Sache machen.
Sinnvoll ist
- Durchsuchungsbeschluss zeigen lassen
- keine freiwilligen Erklärungen abgeben
- keine Unterlagen kommentieren
- keine Passwörter oder Zugangsdaten ohne Prüfung herausgeben
- Beschlagnahmeprotokoll verlangen
- Strafverteidiger kontaktieren
Nach der Durchsuchung muss geprüft werden, ob die Maßnahme rechtmäßig war, welche Gegenstände beschlagnahmt wurden und wie das weitere Verfahren beeinflusst werden kann.
Warum Akteneinsicht so wichtig ist
Ohne Akteneinsicht wissen Sie nicht, was die Ermittlungsbehörden tatsächlich gegen Sie in der Hand haben. Sie kennen keine Zeugenaussagen, keine Vermerke, keine Gutachten und keine Bewertung der Staatsanwaltschaft. Deshalb gilt: erst Akteneinsicht, dann Strategie.
Nach Akteneinsicht kann geprüft werden
- Was wird konkret vorgeworfen?
- Welche Beweise liegen vor?
- Sind Beweise verwertbar?
- Gibt es Widersprüche?
- Kommt eine Einstellung in Betracht?
- Ist eine Einlassung sinnvoll?
- Muss eine Hauptverhandlung vorbereitet werden?
Diese Prüfung ist der Kern einer seriösen Strafverteidigung.
Ablauf der Mandatsbearbeitung
- Kontakt aufnehmen
Sie schildern kurz, worum es geht. Wichtig: Welche Behörde hat geschrieben? Sind Fristen genannt? Gibt es bereits einen Termin bei der Polizei, einen Strafbefehl oder eine Anklage?
- Unterlagen übermitteln
Senden Sie vorhandene Dokumente, zum Beispiel Vorladung, Strafbefehl, Anklage, Durchsuchungsbeschluss, Schreiben der Staatsanwaltschaft oder gerichtliche Ladung.
- Fristen und Kosten klären
Die Kanzlei prüft akute Fristen. Bei vorhandener Rechtsschutzversicherung kann eine Deckungsanfrage gestellt werden. Vor kostenpflichtigen Schritten wird das Kostenrisiko besprochen.
- Akteneinsicht beantragen
Eine belastbare Einschätzung erfolgt regelmäßig erst nach Akteneinsicht. Die Ermittlungsakte zeigt, worauf der Vorwurf beruht.
- Strategie abstimmen
Nach Auswertung der Akte wird entschieden, ob geschwiegen, eine schriftliche Einlassung abgegeben, eine Einstellung angestrebt oder eine Hauptverhandlung vorbereitet wird.
- Verteidigung durchführen
Die Kanzlei übernimmt die Kommunikation mit Polizei, Staatsanwaltschaft und Gericht und vertritt Sie im weiteren Verfahren.
Verteidigungsansatz
Was diese Verteidigung auszeichnet
Strafverteidigung braucht eine klare Reihenfolge: erst Akteneinsicht, dann Strategie. Keine vorschnellen Versprechen, keine unnötige Dramatisierung — strukturierte Arbeit an Ihrer Sache.
Fachanwalt seit 2010
Spezialisierte Strafverteidigung mit Fortbildungspflicht. 1.105 erfasste Strafsachen, vom Ermittlungsverfahren bis zur Hauptverhandlung.
Akteneinsicht zuerst
Keine Einlassung ohne Aktenkenntnis. Erst werden Vorwurf, Beweise und Widersprüche geprüft, dann wird die Strategie festgelegt.
Strafrecht & Verkehrsrecht
Doppelter Fachanwaltstitel: strafrechtliche, führerscheinrechtliche und versicherungsrechtliche Folgen werden gemeinsam bewertet.
Rechtsschutz-Check
Kostenlose Deckungsanfrage bei vorhandener Rechtsschutzversicherung. Kostenrisiko wird vor dem nächsten Schritt besprochen.