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Strafrecht

Das Schweigerecht – Ihre wichtigste Waffe im Strafverfahren

Wer als Beschuldigter im Strafverfahren aussagt, ohne vorher Akteneinsicht genommen zu haben, schadet sich häufig selbst. Warum das Schweigerecht so wichtig ist und wie die richtige Verteidigungsstrategie aussieht.

WÖBBECKE Rechtsanwälte · · 2 Min. Lesezeit

Wenn die Polizei vor der Tür steht oder eine Vorladung als Beschuldigter eintrifft, ist die erste Reaktion vieler Menschen: erklären, richtigstellen, sich verteidigen. Das ist menschlich verständlich – aber im Strafverfahren häufig der falsche Weg.

Sie müssen nichts sagen

Als Beschuldigter haben Sie das Recht zu schweigen – und dieses Recht sollten Sie nutzen. Niemand ist verpflichtet, sich selbst zu belasten. Das gilt gegenüber der Polizei genauso wie gegenüber der Staatsanwaltschaft. Selbst eine gut gemeinte Aussage kann Formulierungen enthalten, die später belastend wirken.

Das bedeutet nicht, dass Sie unkooperativ sein müssen. Es bedeutet nur: Keine inhaltliche Aussage, bevor Sie einen Anwalt konsultiert haben.

Akteneinsicht kommt vor der Aussage

Ohne Akteneinsicht tappt der Beschuldigte – und oft auch sein Anwalt – im Dunkeln. Erst wenn klar ist, welches Beweismaterial die Staatsanwaltschaft hat, welche Zeugen benannt wurden und welche Tatvorwürfe im Einzelnen erhoben werden, lässt sich eine sinnvolle Verteidigungsstrategie entwickeln.

Akteneinsicht hat grundsätzlich nur der Verteidiger, nicht der Beschuldigte selbst. Dies ist ein weiterer Grund, frühzeitig einen Strafverteidiger einzuschalten.

Häufige Fehler im Strafverfahren

  • Aussagen gegenüber der Polizei, bevor ein Anwalt eingeschaltet wurde
  • Schriftliche Einlassungen ohne anwaltliche Prüfung
  • Kontakt mit Zeugen, der als Verdunkelungsgefahr gewertet werden kann
  • Zu langes Zuwarten bei der Beauftragung eines Verteidigers

Frühzeitige anwaltliche Hilfe ist entscheidend

Die Weichen im Strafverfahren werden oft früh gestellt. Wer von Beginn an auf anwaltliche Begleitung setzt, hat deutlich bessere Möglichkeiten, auf das Verfahren Einfluss zu nehmen – sei es durch eine gezielte Einlassung zum richtigen Zeitpunkt, durch Anträge zur Beweiserhebung oder durch Verhandlungen mit der Staatsanwaltschaft über eine Einstellung.

Rechtsanwalt Wöbbecke berät und verteidigt Beschuldigte im gesamten Strafrecht – von der ersten Vorladung bis zur Hauptverhandlung. Nehmen Sie bei Bedarf sofort Kontakt auf.

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