WÖBBECKE Rechtsanwälte
Bußgeldverfahren

Bußgeldbescheid, Anhörungsbogen, Einspruch und Fahrverbot

Mehr erfahren
Verkehrsstrafrecht

Unfallflucht, Alkohol, Drogen und Fahren ohne Fahrerlaubnis

Mehr erfahren
Unfallregulierung

Schadensregulierung, Gutachter, Versicherung und Schmerzensgeld

Mehr erfahren
Führerschein & MPU

Fahrerlaubnisentzug, Wiedererteilung, MPU und Führerscheinstelle

Mehr erfahren
Vorladung Polizei

Beschuldigtenvorladung, Anhörungsbogen und Schweigerecht

Mehr erfahren
Strafbefehl

Einspruchsfrist, Akteneinsicht und Folgen für Führungszeugnis

Mehr erfahren
Hausdurchsuchung

Durchsuchungsbeschluss, Beschlagnahme, Schweigen und Akteneinsicht

Mehr erfahren
Verkehrsstrafrecht

Unfallflucht, Alkohol, Drogen und Fahren ohne Fahrerlaubnis

Mehr erfahren
Arbeitsrecht

Kündigung, Abmahnung und Fragen zum Arbeitsverhältnis

Mehr erfahren
Familienrecht

Trennung und Scheidung

Mehr erfahren

Öffnungszeiten

Mo – Do09:00 – 12:00 Uhr 14:00 – 17:00 UhrFr09:00 – 12:00 Uhr
Zivilrecht

Verträge, Forderungen und privatrechtliche Konflikte

Mehr erfahren
Aktuelles

Rechtstipps und aktuelle Informationen aus der Kanzlei

Mehr erfahren

Bußgeldbescheid erhalten – Was jetzt zu tun ist

Nach einem Bußgeldbescheid bleiben nur 14 Tage für den Einspruch. Unterschied zum Anhörungsbogen, warum Sie vorerst schweigen sollten und wann Hilfe lohnt.

Kategorie
Verkehrsrecht
Lesezeit
2 Min.
Veröffentlicht

Ein Bußgeldbescheid flattert ins Haus – und viele Betroffene wissen nicht, was sie als Nächstes tun sollen. Die wichtigste Botschaft vorab: Die Einspruchsfrist beträgt nur zwei Wochen ab Zustellung. Wer diese Frist verstreichen lässt, muss die Strafe bezahlen und akzeptiert damit auch etwaige Punkte oder ein Fahrverbot.

Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid – ein wichtiger Unterschied

Viele Betroffene verwechseln Anhörungsbogen und Bußgeldbescheid. Der Anhörungsbogen kommt vor dem eigentlichen Bescheid und gibt Ihnen die Gelegenheit, sich zur Sache zu äußern. In den meisten Fällen ist es ratsam, den Anhörungsbogen zunächst unbeantwortet zu lassen oder nur die Pflichtangaben zu machen – denn alles, was Sie angeben, kann später gegen Sie verwendet werden.

Der Bußgeldbescheid selbst ist der formelle Bescheid der Behörde. Gegen ihn kann innerhalb von 14 Tagen schriftlich Einspruch eingelegt werden.

Warum Sie vorerst schweigen sollten

Das Schweigerecht gilt auch im Ordnungswidrigkeitenverfahren. Sie sind nicht verpflichtet, sich selbst zu belasten. Falsche oder unvollständige Angaben können dagegen die Situation verschlechtern. Sinnvoll ist es, zunächst Akteneinsicht zu beantragen, um das Beweismaterial zu prüfen – zum Beispiel Radarmessungen, Abstandsmessungen oder Videoaufnahmen.

Wann lohnt sich ein Einspruch?

Ein Einspruch lohnt sich immer dann, wenn:

  • das Messverfahren oder das Gerät fehlerhaft war,
  • die Fahrereigenschaft nicht zweifelsfrei feststeht,
  • ein Fahrverbot droht und berufliche Folgen erheblich wären,
  • die Punktebelastung in Flensburg eine kritische Grenze erreicht.

Auch wenn der Einspruch nicht zum vollständigen Freispruch führt, kann er häufig zur Reduzierung des Bußgeldes oder zur Vermeidung des Fahrverbots beitragen.

Lassen Sie Ihren Bescheid prüfen

Jeder Bußgeldbescheid ist anders. Eine anwaltliche Prüfung gibt Ihnen Klarheit darüber, ob ein Einspruch sinnvoll ist – und was dabei realistisch erreicht werden kann. Rechtsanwalt Wöbbecke steht Ihnen in Hannover, Laatzen und der Region Hannover gerne zur Seite.

Weitere Informationen finden Sie auf der Seite zum Bußgeldverfahren in Hannover und in der Übersicht zum Verkehrsrecht in Hannover.

Sie möchten Ihren Fall rechtlich einordnen lassen?

Schildern Sie kurz, worum es geht. Bei laufenden Fristen oder einem bevorstehenden Termin melden Sie sich bitte sofort telefonisch.

Weitere Artikel

Alle Artikel ansehen

Verkehrsrecht

Auffahrunfall mit mehreren Autos: Wer haftet?

Auffahrunfall mit mehreren Autos: Wann beim Kettenauffahrunfall der letzte Fahrer für Front- und Heckschaden haftet und welche Beweise zählen.