Aktuelles

Geschwindigkeitskontrollen sind richtig, da wo sie notwendig sind und rechtmäßig durchgeführt werden, denn sie sollen grundsätzlich der Verkehrssicherheit dienen.

Beschluss vom 10.04.2006

1 Ss 77/06

Beschluß

Tenor:

Die Rechtsbeschwerde wird auf Kosten des Betroffenen verworfen.

Gründe:

Beschluss vom 24.02.2006
4 Ss OWi 58/06

gegen XXX

wegen Verkehrsordnungswidrigkeit (Rotlichtverstoß).

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