Geschwindigkeitskontrollen sind richtig, da wo sie notwendig sind und rechtmäßig durchgeführt werden, denn sie sollen grundsätzlich der Verkehrssicherheit dienen.
Aktuelles
Beschluss vom 10.04.2006
1 Ss 77/06
Beschluß
Tenor:
Die Rechtsbeschwerde wird auf Kosten des Betroffenen verworfen.
Gründe:
Beschluss vom 24.02.2006
4 Ss OWi 58/06
gegen XXX
wegen Verkehrsordnungswidrigkeit (Rotlichtverstoß).