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Fahrverbot droht – Was Betroffene jetzt wissen müssen

Ein Fahrverbot kann für Berufspendler oder Berufsfahrer existenzbedrohend sein. Wann lässt es sich abwenden, und welche Möglichkeiten gibt es, zumindest Zeit zu gewinnen?

WÖBBECKE Rechtsanwälte · · 2 Min. Lesezeit

Ein Fahrverbot trifft viele Betroffene hart – insbesondere wenn der Führerschein für die Ausübung des Berufs unverzichtbar ist. Doch nicht jedes drohende Fahrverbot muss zwangsläufig vollstreckt werden.

Wann droht ein Fahrverbot?

Das Fahrverbot ist eine Nebenstrafe im Ordnungswidrigkeitenrecht und wird in der Regel verhängt, wenn bestimmte Grenzwerte überschritten werden – zum Beispiel bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von mehr als 26 km/h innerorts oder 21 km/h außerorts. Auch bei Rotlichtverstößen oder erheblichen Abstandsunterschreitungen steht ein Fahrverbot im Raum.

Kann ein Fahrverbot abgewendet werden?

In bestimmten Konstellationen ist es möglich, das Fahrverbot zu vermeiden oder zumindest hinauszuzögern. Dazu gehören:

  • Messungenauigkeiten oder Verfahrensfehler beim Einsatz von Messgeräten
  • Erhöhung des Bußgeldes statt Fahrverbot bei Härtefällen (jedoch nicht immer möglich)
  • Verzögerung der Rechtskraft durch Einspruch und strategische Verfahrensführung

Gerade letzteres kann relevant sein, wenn ein Fahrverbot zu einem ungünstigen Zeitpunkt droht – etwa während einer wichtigen Projektphase oder in der Urlaubszeit.

Berufliche Härtegründe

Wer nachweisen kann, dass das Fahrverbot seinen Lebensunterhalt gefährdet, hat in manchen Fällen Erfolg damit, eine Erhöhung des Bußgeldes als Alternativlösung anzustreben. Die Rechtsprechung ist hier nicht einheitlich – umso wichtiger ist anwaltliche Beratung.

Jetzt handeln

Da Einspruchsfristen kurz sind, sollten Sie bei drohendem Fahrverbot keine Zeit verlieren. Rechtsanwalt Wöbbecke prüft Ihren Fall und entwickelt eine individuelle Strategie für Sie.

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