Am Torfhausberg, B4, Torfhaus Richtung Bad Harzburg geblitzt?

Geschwindigkeitskontrollen sind richtig, da wo sie notwendig sind und rechtmäßig durchgeführt werden, denn sie sollen grundsätzlich der Verkehrssicherheit dienen.
Es gibt aber auch Geschwindigkeitskontrollen, die rechtliche Bedenken auslösen und daher von einem Fachanwalt für Verkehrsrecht überprüft werden sollten. Im Zweifel auch vor Gericht.
Bußgeldbescheide wegen Geschwindigkeitsüberschreitung sollten daher immer dann Anlass zur Überprüfung geben, gerade wenn wie, am Torfhausberg, auf der B4, von Torfhaus her kommend in Fahrtrichtung Bad Harzburg, Abschnitt 110, Station 1,075, mit einem nicht stationären Messgerät, wie z.B. dem Geschwindigkeitsmessgerät TYP ESO ES3.0, geblitzt wird.
Ein hierauf beruhender Bußgeldbescheid sollte nicht ohne fachanwaltliche Prüfung akzeptiert werden.
Dies kann nicht nur drohende Punkte, sondern auch gegebenenfalls ein drohendes Fahrverbot verhindern.
Die durchgeführten Messungen am Torfhausberg, Abschnitt 110, Station 1,075, mit einem nicht stationären Messgerät, können aufgrund der Wahl des Messstandortes dazu führen, dass das Maß der Fahrlässigkeit, dass der Betroffene bei der Geschwindigkeitsüberschreitung gezeigt hat, deutlich geringer einzustufen ist, als im Regelfall, mit der Folge, dass lediglich die entsprechenden Geschwindigkeitsüberschreitung der nächst niedrigeren laufenden Nummer der Tabelle zu lc zu Nr. 11 des Bußgeldkataloges, zur gebotenen Ahndung angewendet wird.
D.h. zum Beispiel, dass bei einem vorgeworfenen Geschwindigkeitsverstoß von 41-50 km/h (Nr. 11.3.7; 160 € Geldbuße, 2 Punkte, l Monat Fahrverbot), lediglich mit der Rechtsfolge der Nr. 11.3.6 (120 € Geldbuße, 1 Punkt, kein Fahrverbot*) geahndet werden könnte.
*(Soweit es nicht zweimal innerhalb eines Jahres zu einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 26 km/h oder mehr gekommen ist)
oder aber dass bei einem vorgeworfenen Geschwindigkeitsverstoß von 26-30 km/h (Nr. 11.3.5; 80 € Geldbuße, l Punkt) lediglich mit der Rechtsfolge der Nr. 11.3.3 (Geldbuße von 30 €, kein Punkt) geahndet werden könnte, wobei die Stufen 11.3.4 und 11.3.5 (5 km/h Unterschied), aus der Systematik der Stufen ( sonst regelmäßig 10 km/h Unterschied), als eine Stufe zu bewerten wären.

Egbert Wöbbecke
Fachanwalt für Verkehrsrecht
Fachanwalt für Strafrecht

Benötigen Sie weitere Informationen?
Kontaktieren Sie uns!

 +49 511 8217227
 kontakt@ra-woebbecke.de