Verkehrsunfälle 2025: Männer häufiger schwer betroffen
Destatis zeigt deutliche Unterschiede bei Verkehrsunfällen von Männern und Frauen. Was die Zahlen für Prävention und die Haftung nach einem Unfall bedeuten.
- Autor
- Egbert Wöbbecke
- Kategorie
- Verkehrsrecht
- Lesezeit
- 4 Min.
- Veröffentlicht
Männer waren 2025 häufiger von Straßenverkehrsunfällen betroffen als Frauen. Besonders deutlich ist der Unterschied bei schweren und tödlichen Folgen. Das zeigt eine Pressemitteilung des Statistischen Bundesamtes vom 2. November 2026. Die Zahlen geben Anlass, über Verkehrssicherheit zu sprechen. Für die Haftung nach einem konkreten Unfall müssen die tatsächlichen Umstände gesondert geprüft werden.
Was zeigen die Zahlen für 2025?
Von den Verunglückten, deren Geschlecht erfasst wurde, waren 58,2 Prozent männlich und 41,8 Prozent weiblich. Zu den Verunglückten zählen sowohl Verletzte als auch Getötete. Mit zunehmender Schwere der Unfallfolgen steigt der Männeranteil: Bei den Leichtverletzten lag er bei 57,1 Prozent, bei den Schwerverletzten bei 64,0 Prozent und bei den Getöteten bei 73,6 Prozent.
Besonders groß ist der Unterschied bei den 15- bis 20-Jährigen. In dieser Altersgruppe verunglückten 2025 28.631 männliche und 16.789 weibliche Personen. 161 junge Männer und 32 junge Frauen starben bei Verkehrsunfällen. Diese absoluten Zahlen zeigen die Größenordnung; sie sagen für sich genommen nichts über die Fahrleistung oder das individuelle Risiko einer bestimmten Person aus.
Auch die genutzten Verkehrsmittel unterscheiden sich. 10,8 Prozent der verunglückten Männer waren mit einem amtlich zugelassenen Motorrad oder Motorroller unterwegs, gegenüber 3,0 Prozent der verunglückten Frauen. Destatis verweist zudem darauf, dass Männer insgesamt stärker am Straßenverkehr teilnehmen. Die Statistik lässt sich deshalb nicht allein mit dem Fahrverhalten erklären.
Was ist über Unfallursachen bekannt?
Am häufigsten registrierte die Polizei bei beiden Geschlechtern Fehler beim Abbiegen, Wenden, Rückwärtsfahren sowie beim Ein- und Anfahren: 14,4 Prozent der erfassten Fehlverhalten von Fahrern und 17,6 Prozent derjenigen von Fahrerinnen. Bei Fahrern folgten zu geringer Abstand (13,2 Prozent) und nicht angepasste Geschwindigkeit (12,9 Prozent). Bei Fahrerinnen standen danach Vorfahrts- und Vorrangfehler (16,4 Prozent) sowie zu geringer Abstand (12,9 Prozent); nicht angepasste Geschwindigkeit machte 9,6 Prozent aus. Alkohol- oder Drogeneinfluss entfiel auf 6,8 Prozent der Fehlverhalten von Fahrern und 2,4 Prozent derjenigen von Fahrerinnen.
Alle diese Werte sind Anteile an den jeweils erfassten Fehlverhalten, nicht Anteile an allen Männern oder Frauen am Steuer. Bei einem Unfall kann die Polizei mehrere Fehlverhalten registrieren. „Nicht angepasste Geschwindigkeit“ bedeutet zudem nicht zwingend, dass die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten wurde: Auch ein Tempo unterhalb des Limits kann angesichts von Sicht, Wetter oder Verkehr zu hoch sein.
Nach der Destatis-Auswertung wurden 56,1 Prozent der an Unfällen mit Personenschaden beteiligten Männer und 50,4 Prozent der beteiligten Frauen als Hauptverursachende eingestuft. „Hauptverursachend“ ist hier die Einschätzung der Polizei zum Zustandekommen des Unfalls. Daraus folgt noch keine abschließende Entscheidung über zivilrechtliche Ansprüche oder eine strafrechtliche Schuld.
Wer haftet nach einem konkreten Verkehrsunfall?
Für Schadensersatzansprüche kommt es auf den konkreten Unfallhergang an. Nach § 7 StVG kann schon der Betrieb eines Kraftfahrzeugs eine Haftung des Halters begründen. Sind mehrere Kraftfahrzeuge beteiligt, hängt die Verteilung des Schadens nach § 17 StVG insbesondere davon ab, inwieweit die jeweiligen Umstände den Schaden verursacht haben. Festgestellte Verkehrsverstöße und andere nachweisbare Beiträge zum Unfall sind dabei zu berücksichtigen.
Eine statistische Häufung ersetzt diesen Nachweis nicht. Weder das Geschlecht eines Beteiligten noch eine polizeiliche Einstufung als Hauptverursacher legen allein eine Haftungsquote fest. Wer Ansprüche prüfen lässt, sollte daher Unfallskizzen, Fotos, Kontaktdaten von Zeugen und vorhandene polizeiliche Unterlagen sichern. Bei Verletzungen sollten auch ärztliche Befunde dokumentiert werden.
Was folgt daraus für die Verkehrssicherheit?
Die Daten lenken den Blick besonders auf junge Verkehrsteilnehmer und auf Risiken wie unangepasste Geschwindigkeit sowie Alkohol oder Drogen am Steuer. Eine persönliche Vorsorge beginnt mit einfachen Entscheidungen: Geschwindigkeit an Sicht, Wetter und Verkehr anpassen, ausreichend Abstand halten und nach Alkohol- oder Drogenkonsum nicht fahren. § 3 Absatz 1 StVO verlangt eine an die konkreten Verhältnisse angepasste Geschwindigkeit.
Die Statistik beschreibt ein gesellschaftliches Problem. Nach einem Unfall zählen für Betroffene die belegbaren Tatsachen ihres Falls. Bei Streit über Unfallhergang, Haftungsquote oder Schadenshöhe kann eine rechtliche Prüfung sinnvoll sein.
Datenstand: Verkehrsunfallstatistik 2025, veröffentlicht am 2. November 2026. Rechtsstand der verlinkten Vorschriften: geprüft am 2. November 2026. Allgemeine Information, keine Beratung im Einzelfall.